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  • [H1] Willkommen bei Hangrutsch Halden
  • [H2] Kurzfassung
  • [H2] Mitteilungen
  • [H2] Bilder
  • [H2] Videos
  • [H3] Stellungsnahmen
  • [H6] Diese Seite dient dem Verein Haldenstrasse als Info über die Haldenstrasse . Mit den Infos hier kann sich jeder ein Bild machen, ob die Abstimmung in Bischofszell rechtens war oder nicht, der Verein Haldenstrasse ist ganz klar der Meinung "NEIN"
  • [H6] Sanierung der Haldenstrasse, notwendiger denn je ​ Im Jahr 2024 argumentierten die Gegner einer Sanierung der Haldenstrasse auf ihren Plakaten, diese sei unnötig und zu teuer; der bestehende Rad- und Wanderweg könne noch lange weiter genutzt werden. Die Stadtregierung vertrat später die Auffassung, die Oberhaldenstrasse könne die Erschliessung des Ortsteils Halden ausreichend sicherstellen und stelle eine vollwertige Alternative zur Haldenstrasse dar. ​ Beide Einschätzungen haben sich als falsch erwiesen. Die Haldenstrasse ist unpassierbar, und mit der beauftragten Machbarkeitsstudie für eine Hängebrücke, lediglich für den Langsamverkehr, bestätigt die Stadtregierung indirekt selbst, dass die Umfahrung über die Oberhaldenstrasse die bestehenden Probleme nicht löst und keine gleichwertige Alternative bietet. ​ Während die Sanierungsgegner von der aktuellen Sperrung profitieren und eine Verkehrsberuhigung erreicht haben, bleibt die langfristige Erschliessung des Ortsteils Halden auf der Strecke. Dies liegt weder im Interesse der Bevölkerung noch entspricht es den übergeordneten Anforderungen an eine Zu- und Durchfahrtsstrasse für alle Verkehrsteilnehmer. ​ Der Verein Haldenstrasse setzt sich deshalb mit Nachdruck für die vollständige Sanierung und Wiedereröffnung der Haldenstrasse ein. ​ Unterstützen Sie uns – für eine sichere, direkte und zukunftsfähige Verbindung zwischen Bischofszell und Halden.
  • [H6] Haldenstrasse: Pflicht und Erschliessung lassen sich nicht durch Symbolprojekte ersetzen Seit Mai 2016 ist die direkte Verbindungsstrasse von Bischofszell zum Ortsteil Halden aufgrund wiederkehrender Hangrutschungen unterbrochen. Obwohl die tatsächlich betroffene Rutschfläche lediglich rund 65 Meter lang ist, bleibt die gesamte Verbindung von 2,2 Kilometern gesperrt. Seit dem 24. Januar 2025 ist die Haldenstrasse aus Sicherheitsgründen auch für den Langsamverkehr vollständig zu. Im Juni 2024 lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Bischofszell den Sanierungskredit knapp ab (842 Ja, 929 Nein, Stimmbeteiligung 49,8 Prozent). Die Stadt bezeichnete dieses Ergebnis als „Volkswillen“. Dabei darf nicht übersehen werden, dass es sich um eine gemeindeweite Urnenabstimmung handelte, die nicht die Interessen der direkt betroffenen Bevölkerung im Ortsteil Halden widerspiegelt. In einer Konsultativabstimmung im Jahr 2021 hatten sich rund 73 Prozent der Haldenerinnen und Haldener bei einer Beteiligung von 85 Prozent für die Wiederherstellung der bestehenden Strassenverbindung ausgesprochen. Die Argumentation der Stadt, die Oberhaldenstrasse könne als Ersatzroute oder vollwertige Alternative dienen, greift technisch wie rechtlich zu kurz. An ihrer engsten Stelle misst die diese lediglich 3,30 Meter, während die Richtwerte für Begegnungsverkehr mindestens 3,50 Meter vorsehen. Strassen unterhalb dieser Breite gelten nach geltender Rechtsprechung und technischen Normen nicht als konform. Der „Haldenstich“ ist in den Wintermonaten wegen der Steilheit besonders gefährlich und erfüllt die Anforderungen an die Sicherheit nicht. Die im Oktober 2025 eingeführten Tempo 30 Zonen in Hackberen und der Oberhaldenstrasse sowie der kompletten Haldenstrasse tragen nichts zur Problemlösung bei und verdeutlichen das Fehlen eines kohärenten Gesamtkonzepts. Unterhaltspflicht entfällt nicht Sowohl die Haldenstrasse als auch die Oberhaldenstrasse unterliegen weiterhin der kantonal geregelten Unterhaltspflicht. Diese entfällt nicht, nur weil der Sanierungskredit kommunal abgelehnt wurde. Gemäss Strassengesetz des Kantons Thurgau sind Gemeinden verpflichtet, ihre Strassen in einem sicheren und dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand zu erhalten. Eine öffentliche Strasse darf nur aufgehoben werden, wenn die Erschliessung des betroffenen Gebiets weiterhin gewährleistet ist, was im Fall Halden weder die zu schmale Ausweichroute über die Oberhaldenstrasse noch eine mögliche Hängebrücke für den Langsamverkehr sicherstellen kann. Neue Wendung Am 7. November 2025 nimmt die endlose Misere der Haldenstrasse eine weitere kuriose Wendung: Nachdem die Exekutive nach der Abstimmung von 2024 erklärt hat, dass die Strasse „aufgegeben“ und die Schutzblachen entfernt würden, rollt nun der Stadtrat den Fall wieder auf. Er beauftragt eine Machbarkeitsstudie für 11'000 Franken für eine Hängebrücke, welche ausschliesslich für den Langsamverkehr ist. Eine Hängebrücke für Wanderer und Velotouristen löst keines der rechtlich relevanten Probleme oder kann die praktische Funktion einer Strasse nicht ersetzen. Sie schafft keine Zufahrt für Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbe, Lieferanten, Rettungsfahrzeuge oder Notfalldienste und verhindert keinen Verkehrsausfall. Sie ist ein touristisches Projekt, das allein Schulkindern aus Halden einen sicheren Schulweg ermöglichen würde, aber keine funktionierende Erschliessung ersetzt. Nach der Urnenabstimmung 2024 signalisierte der Stadtrat klar, die Haldenstrasse werde ab jetzt der Natur überlassen. Schutzmassnahmen wurden entfernt, bestehende Sicherungen rückgebaut und die Strecke dem Verfall überlassen. Doch eine öffentliche Strasse verliert ihren Verwendungszweck nicht automatisch durch Zeitablauf oder politische Untätigkeit. Solange keine formelle Aufhebung erfolgt und die gesetzlich vorgeschriebene Erschliessung nicht anderweitig gesichert ist, bleibt die Stadt zur Instandhaltung verpflichtet. Rechtliche und politische Verantwortung Die entscheidende Frage lautet: Welcher Volkswille wird hier tatsächlich umgesetzt? Die Bevölkerung hat im Juni 2024 über einen Finanzierungsvorschlag abgestimmt, nicht über die Aufgabe der Haldenstrasse oder über die Errichtung eines touristischen Ersatzprojekts. Wer sich auf den Volkswillen beruft, muss ihn vollständig abbilden und darf ihn nicht selektiv interpretieren. Die Stadt trägt die gesetzliche Verantwortung für die Erschliessung des Ortsteils Halden und den Unterhalt der bestehenden Gemeindestrassen. Diese Verantwortung lässt sich weder an private Interessen noch an touristische Projekte delegieren. Auch symbolische oder freizeitbezogene Vorhaben entbinden die Stadt nicht von ihrer Pflicht, die gesetzlich vorgesehene Erschliessung sicherzustellen. Wer eine Machbarkeitsstudie für eine Hängebrücke finanziert und gleichzeitig behauptet, die bestehende Strasse könne nicht mehr unterhalten werden bzw. diese seit Jahren nicht mehr unterhält, zeigt offensichtlich, dass hier weniger der Volkswille als vielmehr ein verkehrspolitisch gewünschtes Ergebnis verfolgt wird. Verein Haldenstrasse Bischofszell, November 2025

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